Voraushelfergruppe der Feuerwehr Jossgrund

 

Voraushelfer Jossgrund

 

 

Voraushelfer sind ausgebildete Ersthelfer, die vor Ort sind und insbesondere bei Notfallpatienten mit Herz-Kreislauf-Stillstand Wiederbelebungsversuche (meist Herzdruckmassage und Atemspende) bis zum Eintreffen des parallel alarmierten Rettungsdienstes durchführen.

Einsatzindikation
Die Zentrale Leitstelle setzt bei Bedarf Voraushelfer parallel zum Rettungsdienst ein, um das therapiefreie Intervall zu verkürzen. Das heißt, für den Einsatzbearbeiter in der Zentralen Leitstelle muss sich aus der Notfallmeldung ergeben haben, dass der Patient vermutlich lebensrettende
Sofortmaßnahmen benötigt, also

 

Es liegt im Ermessen des Einsatzsachbearbeiters der Zentralen Leitstelle, Voraushelfer im Einzelfall bei anderen Indikationen mitzualarmieren.

Einsatzgebiet
Im Regelfall wird als Einsatzgebiet nur der Aufenthalts- bzw. Wohnort des Voraushelfers in Frage kommen, da nur dann damit zu rechnen ist, dass der Vorauhelfer vor dem Rettungsdienst eintrifft.

 

Er begibt sich nach der Alarmierung schnellstmöglich zum genannten Einsatzort. Ein spezielles Einsatzfahrzeug ist nicht erforderlich. Darüber hinaus liegt es im Einzelfall im Ermessen des Einsatzbearbeiters der Zentralen Leitstelle, den Voraus-Helfer auch dann zu alarmieren, wenn sich der Notfall im Nachbarort ereignet hat.
 

Einsatzzeit
Das Auslösen der Voraushelfer-Alarmschleife durch die Zentrale Leitstelle ist als Information aller in Frage kommenden Voraushelfer über einen vermutlichen Kreislaufstillstand zu verstehen. Da zu jedem Zeitpunkt (z.B. auch unerwartet und zufällig) ein einsatzbereiter Voraus-Helfer in der Nähe des Notfallortes anwesend sein könnte, erfolgt die Alarmierung der Voraus-Helfer grundsätzlich rund um die Uhr. Umgekehrt besteht für die Organisation, die das Angebot der Voraus Hilfe abgegeben hat, allerdings keine Pflicht zur Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft. Die jeweils alarmierten bzw. informierten Voraushelfer übernehmen den Einsatz in eigener Entscheidung, falls sie unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung vor dem Rettungsdienst am Notfallort sein könnten.